Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sri Siam Holidays Co. Ltd.
SSH bezieht sich auf Sri Siam Holidays Co. Ltd. und seine Zweigstellen und Partnerbüros.
„Kunde“ bezieht sich auf den „Endkunden“ (Passagier), der über SSH die Buchung durchführt.
1. BUCHUNGEN
Alle Buchungen werden im Buchungszentrum in Bangkok getätigt.
Telefon: + 66 2 3491801-2
E-Mail: info@srisiamholidays.com
Fax +66 2 3491803
2. PRO PAX SYSTEM
Alle SSH Produkte basieren auf dem “Pro Pax System”; d.h., dass alle Preise pro Passagier angegeben werden, es sei denn, bei der Ausschreibung ist dies anderweitig aufgeführt.
In dieser Registrierung sind Kinder mitinbegriffen, wobei es in einigen Fällen jedoch Preisnachlässe, abhängig vom Alter des/der Kindes/Kinder, geben kann. Bitte beachten Sie, dass ein Kind, das einen Erwachsenen begleitet, keinen Anspruch auf eine eigene Mahlzeit hat, gegen Aufpreis kann jedoch eine weitere hinzugebucht werden.
Der jeweilige KUNDE trägt die Verantwortung dafür sicherzustellen, dass ALLE Passagiere, auch Kinder, bei SSH gemeldet sind.
3. BEZAHLUNG
Alle Preisangaben sind in Thai Baht oder in United States Dollar ausgeschrieben.
Die in Rechnung gestellte Reise wird von dem KUNDEN nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung und Rechnung mit 30 % angezahlt.
Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Anreise des Endkunden (Beginn der Reise) oder nach entsprechender Vereinbarung zu bezahlen
Die Bezahlung erfolgt in der eingetragenen Währung auf das auf der Rechnung angegebene Konto.
Zahlungsverweigerung vor Reiseantritt führt zur Stornierung der Reise, sofern der KUNDE im Voraus keine Kreditbedingungen mit SSH vereinbart hat. Jegliche Stornierungsgebühren die dann von den jeweiligen Anbietern erhoben werden, werden dem KUNDEN in Rechnung gestellt.
4. RICHTIGKEIT
Die hier bereitgestellten Daten, Produkte und Leistungen werden von SSH, unseren Partnern und anderen Dienstleistern mit denen wir zusammen arbeiten, bereitgestellt und aktualisiert. Alle hier aufgeführten Touren, Preise und anderen Leistungen sind abhängig von Verfügbarkeit und bestimmten Verkaufs-und Lieferbedingungen unserer Partner und Dienstleister.
SSH kann für fehlerhaft veröffentlichte Informationen nicht verantwortlich gemacht werden. Wir ergreifen jedoch jede mögliche und vertretbare Maßnahme um sicher zu stellen, dass alle Details korrekt angegeben werden. Die zum Zeitpunkt der Buchung und in der Rückbestätigung aufgeführten Informationen und Preise sind die aktuellsten, unterliegen jedoch weiteren Aktualisierungen und/oder Veränderungen.
Transportzeiten: Alle Transportzeiten (Flug, Fähre, Boot, Zug, Bus, Auto etc.) sind vorläufige Angaben und unterliegen Veränderungen. Wir versichern, unseren KUNDEN, diese umgehend zu informieren, sobald SSH über wichtige Änderungen informiert wurde.
5. LEISTUNGEN UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Der vertraglich festgelegte Leistungsrahmen von SSH ist der gültigen Tarifbroschüre und den Angaben der relevanten Reisebestätigung zu entnehmen. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich festgelegten Leistungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung von SSH gültig, die sich das Recht vorbehalten, zusätzliche Gebühren und/oder Aufpreise für bestätigte und erbrachte Leistungsänderungen, zu erheben.
Nach Reiseantritt:
Jegliche Änderungen der Leistungen nach Antritt der gebuchten Reise , einschließlich Veränderungen der Reiseroute, sind nur unter Vorbehalt zulässig und wenn eine schriftliche Genehmigung für solche Veränderungen, und/oder zusätzliche Gebühren für die vom KUNDEN zugesagten Leistungen, oder jedoch die direkte Bezahlung von SSH durch den Endkunden, vorliegen.
Zwangsveränderungen:
Sollte es für SSH erforderlich sein Veränderungen im Rahmen der vertraglich festgelegten Leistungen, auf Grund von Preis- oder Leistungsveränderungen Dritter vorzunehmen, beispielsweise Ändeungen oder Stornierungen von Flügen, Zügen, Bussen oder anderer Fahrpläne oder Hotelüberbuchungen, wird SSH sein bestes tun um die zugesagten Leistungen zu ersetzen, auch wenn es nicht immer möglich sein wird alternative Leistungen zu erbringen. SSH kann in einem solchen Fall, für etwaige Einbußen des KUNDEN als Konsequenz nicht haftbar gemacht werden.
6. Zuschläge/Aufpreise
Der vom KUNDEN gezahlte Preis für Reiseleistungen kann sich auf Grund von Preisänderungen der Drittleistungspartner ändern, wie z.B. Hauptsaisonzuschlag, Treibstoffzuschlag, planmäßige Flugpreise, von der Regierung erhobene Gebühren, obligatorische Mahlzeiten, Visazuschläge und jegliche andere Servicegebühen, die SSH auferlegt werden.
SSH wird sich bemühen seine KUNDEN von diesen Preiserhöhungen so früh wie möglich in Kenntnis zu setzen. Da diese Preiserhöhungen nicht im Ermessen von SSH liegen, sind wir gezwungen diese an unsere KUNDEN weiter zu geben.
7. STORNIERUNG
Bei Stornierung fallen Stornierungsgebühren an und werden nach Eingangsdatum der schriftlichen Stornierung im Buchunszentrum wie folgt berechnet.
• 31+ Tage vor Reiseantritt – 30 % Stornierungsgebühren
• 15 bis 30 Tage vor Reiseantritt – 40% des Reisepreises
• 7 bis 14 Tage vor Reiseantritt – bis zu 60% des Reisepreises
• 1 bis 6 Tage vor Reiseantritt – 60 bis 100 % des Reisepreises
• Nicht antreten der Reise ohne Stornierung – 100% des Reisepreises
Flugtickets für die Lowcost-Carrier Nok Air und Thai Air Asia müssen direkt bei Reservierung ausgestellt werden und sind nicht rückerstattbar.
Bei einer späteren Stornierung der Reise werden die bereits bestätigten und von Sri Siam Holidays bezahlten Flugtickets von Nok Air und Thai Air Asia dem Kunden voll belastet.
Bahnfahrkarten müssen direkt bei Reservierung ausgestellt werden und sind nicht rückerstattbar.
Bei einer späteren Stornierung der Reise werden die bereits bestätigten und von SSH bezahlten Bahntickets dem Kunden voll belastet.
Für bestimmte Reise-Leistungen, wie zum Beispiel Kreuzfahrten, „Liveaboard Tauchexkursionen„ und Gruppentouren können gesonderte Stornierungsgebühren erhoben werden, in diesem Fall wird SSH den Kunden spätestens bei der Übersendung der Rechnung auf diese speziellen Stornierungsregeln hinweisen.
8. VERSICHERUNGEN
Jeder KUNDE sollte selber für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen
Dieser Versicherungsschutz sollte/muss die folgenden Punkte abdecken:
• Unvorhersehbare Stornierungen (Reiserücktrittsversicherung)
• Reiseverspätungen/Verspäteter Reiseantritt
• Medizinische Versorgung (Auslandskrankenversicherung)
• Geld-und Eigentumsverlust
• Haftpflichtversicherung
Im Fall einer Schadens- und/ oder Verlustklage sollten diese von dem Passagier und/oder KUNDEN direkt bei dem Versicherungsanbieter geltend gemacht werden.
9. DIENSTLEISTUNGSBEWERTUNG
Es gibt weltweit keine standardisierten Methoden um Hotels, Transportdienstleister, Reiseleiter etc. zu kategorisieren. Viele Länder haben ihre eigenen offiziellen und unoffiziellen Methoden Serviceleistungen zu bewerten, einige bewerten diese gar nicht. Daher hat SSH nach eigenem Ermessen Leistungen bewertet/ kategorisiert, wie z.B. Hotelzimmer in “Mittelklasse”, “Firstclass” und “Deluxe”.
Aus diesem Grund bitten wir unsere KUNDEN, sich, zum Zeitpunkt einer Buchung nochmals über das gebuchte Leistungsniveau zu informieren, sowie den Endkunden davon in Kenntnis zu setzen.
10. GEWÄHR
SSH übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Verluste oder Beschädigungen, die dem KUNDEN während der Reise entstehen. SSH ist nicht haftbar für Reiseroutenänderungen auf Grund von Umständen, die ausserhalb des Einflusses von SSH liegen.
11. DATENSCHUTZ
SSH schützt die Daten, die uns von unseren KUNDEN zur Verfügung gestellt werden, im Einvernehmen mit der Datenschutzerklärung von SSH.
SSH KUNDEN müssen versprechen ihre Kundenkarteien genau und aktuell zu führen und erklären sich damit einverstanden SSH alle neuen oder veränderten Daten umgehend zuzuschicken.
SSH wird Daten an Dritte nur weitergeben, wenn dies ausdrücklich, beispielsweise, zwecks Vervollständigung/Abschließung der Transaktionen, vom KUNDEN angefordert wird. Jedoch kann SSH Kundendaten an Dritte weitergeben, wenn diese vertraglich Vertraulichkeitsvereinbarungen getroffen haben oder wenn SSH gesetzlich verpflichtet wird um etwaige Daten weiterzugeben.
12. FLUGÄNDERUNGEN & RÜCKBESTÄTIGUNGEN VON FLÜGEN FÜR KUNDEN
a) Wenn ein Flug über SSH gebucht ist (Inlandsflug oder internationaler Flug), dann hat SSH die Verpflichtung, falls dies vom KUNDEN gewünscht wird, den Flug für den KUNDEN rückzubestätigen und/ oder den KUNDEN bei Flugänderungen oder Ähnlichem behilflich zu sein.
b) Wenn ein Flug nicht über SSH gebucht ist (der Inlandsflug oder der internationale Flug wurde vom KUNDEN oder einem Agenten direkt gebucht), dann ist SSH nicht dazu verpflichtet, den KUNDEN den Flug rückzubestätigen. Wenn die KUNDEN auf eigenen Wunsch Flugänderungen vornehmen möchten, kann SSH eine Bearbeitungsgebühr für diese Änderungen und/oder Rückbestätigung erheben.
c) Sollte der Fall eintreten, dass die Fluggesellschaft den planmäßigen Abflug oder die planmäßige Ankunft eines Fluges, den die KUNDEN gebucht haben (ungeachtet dessen, ob SSH die Tickets gebucht hat oder nicht), ändert und SSH über die Änderungen im Voraus informiert wird, dann ist SSH verpflichtet, den KUNDEN bei der Rückbestätigung der neuen Flüge (oder alternativen Flüge) behilflich zu sein. SSH ist ebenso verpflichtet, auf Wunsch des Endkunden den Reiseverlauf zu ändern oder anzupassen, muss den KUNDEN jedoch über diese Änderungen in Kenntnis setzen.
d) Wenn SSH eine Änderung eines vom KUNDEN gebuchten Fluges vornimmt (ungeachtet dessen, wer den Originalflug gebucht hat), dann muss SSH alle anderen Flugabschnitte/ -segmente, die der KUNDE gebucht hat, überprüfen und rückbestätigen.
Dies gilt im Besonderen für internationale Flugsektoren, die im Anschluss an einen Inlandsflug erfolgen.
In bestimmten Einzelfällen verursacht die Änderung eines ausgestellten Flugtickets eines Flugabschnitts die automatische Stornierung aller anderen angeschlossenen Flugsektoren (inklusive internationaler).
Es ist in diesen Fällen zwingend erforderlich, dass SSH diese anderen Flugabschnitte überprüft und sicher stellt, dass die entsprechenden Fluggesellschaften über die neuen Flugdetails informiert werden.
13. ALLGEMEINES
Preise verstehen sich nach den in der Quotierung angegebenen gültigen Preisen.
Der jeweilige KUNDE ist verantwortlich dafür sicherzustellen, dass Bestimmungen für Visa, Zoll, Gesundheit und/oder Währung eingehalten werden.
Sollte der KUNDE diesen Bestimmungen nicht gerecht werden, und ihm daher die Teilnahme an der Reise nicht möglich sein, behält sich SSH vor, die daraus enstehenden Stornierungsgebühren dem KUNDEN in Rechnung zu stellen.
Erklärt sich SSH zur Visabeschaffung oder Beschaffung ähnlicher Dokumente bereit, geschieht dies immer nur auf ausdrücklichen Wunsch des KUNDEN. Aus diesem Grund kann SSH keine Verantwortung, für eventuelle Verspätungen oder Visaverweigerungen der entsprechenden Regierungsbehörden, übernehmen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Für Ansprüche gegen Sri Siam Holidays gilt als Gerichtsstand Bangkok.