Thailand Einreise & Reisen

Die Einreise nach Thailand – Diese Dokumente benötigen Sie

Bezüglich der Einreise und der benötigten Reisedokumente erweist sich Thailand als ein relativ unkompliziertes Land. Unterschieden wird lediglich zwischen Art und Dauer des Aufenthaltes. Für reguläre Urlauber gelten andere Bedingungen als für Langzeitreisende oder Personen, die sich permanent im Land aufhalten möchten.

Dokumente für einen Urlaub oder einen kurzfristigen Aufenthalt

Für reguläre Urlauber aus Deutschland, Österreich oder aus der Schweiz genügt für die Einreise nach Thailand lediglich ein gültiger Reisepass, der bei Ankunft noch eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten hat. Für Aufenthalte von einer Dauer bis zu 30 Tagen brauchen Sie kein Visum bei der thailändischen Botschaft in Ihrem Heimatland zu beantragen.

Bei Ihrer Ankunft in Bangkok oder in Phuket erhalten Sie stattdessen ein sogenanntes „Visa on Arrival“, welches Ihnen kostenfrei von den Beamten der Einreisebehörde ausgestellt wird. Dies ist Ihre zeitlich begrenzte Aufenthaltserlaubnis und gilt als Ihr Ticket für die Einreise nach Thailand. Es besteht während Ihres Aufenthaltes auch die Möglichkeit, diese Aufenthaltsgenehmigung um nochmals weitere 30 Tage zu verlängern. Dies kann gegen eine entsprechende Gebühr bei der Immigrations-Stelle vor Ort erledigt werden. Über die aktuellen Gebühren können Sie sich vor Ort informieren.

Wichtig ist außerdem, dass Sie unmittelbar bei Ihrer Ausreise aus Deutschland, bzw. direkt bei der Einreise nach Thailand ein gültiges Rückflugticket oder entsprechende Dokumente für eine Weiterreise vorlegen müssen. Dies gilt auch bei der Verlängerung Ihrer 30-tägigen Aufenthaltserlaubnis.

Längerer Aufenthalt mit einem Touristenvisum

Planen Sie von vorneherein einen Aufenthalt, der über einen Zeitraum von 30 Tagen hinausgeht, erfordert dies einen Visa-Antrag bei einer thailändischen Botschaft in Deutschland.

Wollen Sie beispielsweise der kalten Jahreszeit in Europa entfliehen und länger als 30 Tage im Königreich verbringen, können Sie vor Ihrer Einreise ein sogenanntes Touristenvisum bei der thailändischen Botschaft beantragen. Dieses Visum gilt 180 Tage bei drei Einreisen. Es ist hierbei zu beachten, dass man bei dieser Art der Einreise nicht die kompletten 180 Tage am Stück im Königreich verbringen darf, sondern nach maximal 60 Tagen eine kurze Grenzüberschreitung, beispielsweise nach Myanmar/Burma, Laos oder Kambodscha durchführen muss: Dies wird als „Visa-Run“ bezeichnet.

Da die Thais es sehr genau nehmen mit den vorgeschriebenen Fristen, wird eine Überziehung mit einer Geldstrafe von rund 500,- Baht pro Tag geahndet. Kann das Geld nicht unmittelbar bezahlt werden, hat dies eine Gefängnisstrafe zur Folge. Wer ins Königreich auswandern will oder einen längeren privaten oder Arbeitsaufenthalt in Thailand plant, für den kommen weitere Visa-Arten in Betracht. Informieren Sie sich hierzu ausführlich auf unserer Seite „Alles rund ums Visum„.

Auf der Webseite der Thailändischen Einwanderungsbehörde können viele Formblätter heruntergeladen werden: https://www.immigration.go.th/en/?page_id=3202

Einreise nach Thailand – Zollvorschriften und -bestimmungen

Seit 9/11 wird auch in Thailand die Einhaltung Zollbestimmungen strenger kontrolliert. Stichprobenmäßige Kontrollen von Koffern und Taschen sind also keine Seltenheit mehr. Damit Sie nicht direkt bei der Einreise eine böse Überraschung erleben, gilt es, die folgenden Vorschriften strengstens zu beachten.

1. Ein- und Ausfuhr von Bargeld

Im Zeitalter von Online-Banking und bargeldlosem Zahlungsverkehr ist es zwar eher unwahrscheinlich, dass Reisende heute Ihre gesamte Urlaubskasse in bar bei der Einreise nach Thailand mit sich führen. Doch im sehr unwahrscheinlichen Fall, gelten die folgenden Bestimmungen: Ausländische Währungen dürfen nach Thailand in unbegrenzter Menge eingeführt werden, jedoch müssen Beträge über einem Wert von 20.000 Dollar deklariert werden. Dies könnte Reisende betreffen, die sich für eine längere Zeit in Thailand aufhalten möchten und hier vielleicht ein Konto eröffnen möchten.

Bei der Ausfuhr gilt ebenso eine unbegrenzte Summe, jedoch sind in diesem Fall Beträge über 50.000 Baht deklarierungspflichtig.

2. Das dürfen Sie keinesfalls einführen

Hier eine Auflistung der Dinge, die Sie bei der Einreise unter keinen Umständen im Gepäck haben sollten:

  • Literatur, Bilder oder Objekte jeglicher Art mit obszönem Inhalt oder Charakter. Dazu gehört auch pornografisches Material in beliebiger Ausführung.
  • Gegenstände oder Objekte, die eine thailändische Flagge tragen. Reiseliteratur ist in der Regel allerdings davon ausgenommen.
  • Nachgemachte oder gefälschte amtliche Siegel des Königs von Thailand.
  • Raubkopien von CDs, DVDs oder weiteren Objekten mit Urheberschutz
  • Falschgeld in Form von Banknoten oder Münzen oder gefälschte Urkunden, Zertifikate und Wertpapiere
  • Fleischprodukte oder Wurstwaren. Eine Einfuhr dieser Produkte nach Thailand ist seit der BSE-Vorfälle strengstens verboten. Es können Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren drohen, wird dies missachtet.
  • Alle Arten von Drogen, Rausch- oder Betäubungsmittel. Für Medikamente gelten Einfuhrbeschränkungen.

3. Einfuhrbeschränkte Waren, für die Sie eine Sondergenehmigung benötigen

  • Für die Einfuhr von Medikamenten, Nahrungsergänzungsmittel oder Lebensmittel im Allgemeinen benötigten Sie die Genehmigung der Food and Drug Administration von Thailand.
  • Kunstobjekte für den Im- oder Export von und nach Thailand sowie Antiquitäten oder religiöse Objekten, wie Buddha-Figuren, müssen vom thailändischen Fine Arts Department genehmigt werden.
  • Die Einfuhr von Pflanzen und Tieren im Wasser, Lebewesen oder Wildtieren bedarf der Genehmigung durch das Landwirtschaftsministerium, durch das Wildlife and Plant Conservation Department oder durch das Fischereiministerium.
  • Waffen, Sprengstoff und Feuerwerkskörper werden herkömmliche Touristen wohl kaum in ihrem Reisegepäck mit sich führen. Für den unwahrscheinlichen Fall fallen diese Objekte jedoch in die Kategorie der einfuhrbeschränkten Waren. Für die Genehmigung ist in diesem Fall das thailändische Innenministerium zuständig.

4. Allgemeine Hinweise zur Einfuhr von Waren bei der Einreise

Da die Zollbeamten angewiesen sind, die Einfuhrbestimmungen äußerst streng zu kontrollieren, raten wir Ihnen, die oben genannten Vorschriften genau einzuhalten um sich Unannehmlichkeiten bei der Einreise zu ersparen. Die Einfuhr unangemeldeter oder verbotener Waren wird schwer geahndet. Das Gleiche gilt natürlich auch für Ihre Rückreise.

5. Zollvorschriften für die Ausfuhr

Für Ihre Rückreise gilt zu beachten, dass in Thailand grundsätzlich der Erwerb gefälschter Markenartikel verboten ist. Sowohl bei Ihrer Ausfuhr und auch bei der Einreise nach Deutschland werden Sie mit massiven Schwierigkeiten rechnen müssen, falls Sie dies missachten.

Das gleiche gilt für den Erwerb von gefälschten Antiquitäten oder Buddha-Figuren. Da Sie als wahrscheinlicher Laie auf diesem Gebiet sicher nicht den Unterschied zwischen gefälschten und echten Waren erkennen werden, raten wir Ihnen davon ab, derartige Anschaffungen zu tätigen. Für den Erwerb von echten Kunstobjekten benötigen Sie ohnehin die Erlaubnis des thailändischen Fine Art Departments. Für den Fall, dass Sie planen, Kunstobjekte in Thailand zu erwerben, sollten Sie sich vor Ihrer Einreise nach Thailand von der thailändischen Botschaft in Deutschland informieren lassen.

Thailand Einreise Zoll

Vorsicht auch beim Kauf von Souvenirs geboten. Da Thailand das Washingtoner Artenschutzabkommen einhält, ist die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten, wie beispielsweise von Schlangen, Krokodilen oder Elefanten sowie von Elfenbein strengstens verboten. Achten Sie also darauf, dass Ihre gekauften Souvenirs nicht aus diesem Material bestehen. Wenn nicht auf thailändischer Seite, so bekommen Sie spätestens bei Ihrer Einreise nach Deutschland Probleme.

Für Tabak und Alkohol gelten bestimmte Freimengen. Diese sind ausschließlich für den privaten Gebrauch zu nutzen und gelten wie folgt. 250 Gramm Tabak oder 50 Zigarren. Als Alternative sind 200 Zigaretten bzw. 100 Zigarillos zur Ausfuhr erlaubt. Bei alkoholischen Getränken gilt, dass man zwei Liter schwachprozentige Spirituosen mit einem Alkoholgehalt unter 22% ausführen darf. Bei Getränke über diesem Wert ist die Einfuhr auf einen Liter beschränkt. Sie sollten auch wissen, dass thailändische Behörden Getränke von über 40% Alkoholgehalt unter Strafe stellen.

Bei Drogen hört der Spaß auf

Zu guter Letzt warnen wir alle Thailand Reisende eindringlich vor dem Kauf von Drogen in Thailand. Wer glaubt, Drogen nach Deutschland schmuggeln zu können, ist gefährlich auf dem Holzweg. Bei einer Kontrolle werden Sie unter Garantie auffliegen. Hier droht Ihnen ann eine langjährige Haftstrafe in einem thailändischen Hochsicherheitsgefängnis. Selbst bei überschaubaren Mengen erwartet Sie ein mindestens fünf Jahre langer Aufenthalt im sogenannten Bangkok Hilton Zuchthaus. Bei größeren Mengen sieht die thailändische Regierung sogar noch die Todesstrafe vor, die glücklicherweise in jüngster Zeit nur noch selten vollstreckt worden ist. Dennoch nehmen Sie sich bitte unseren Rat zu Herzen, damit es hinterher kein böses Erwachen gibt.

Woran Sie vor Ihrer Einreise außerdem denken sollten

Weil viele Urlauber ihre Pauschalreisen oder die Flugtickets oft schon lange vor Reiseantritt erwerben, um von günstigen Angeboten zu profitieren, empfiehlt sich der Abschluss eine Reiserücktrittsversicherung, um mögliche Risiken zu vermeiden. Weiterhin ist auch der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung überaus sinnvoll, die im Erstfall die ärztliche Versorgung oder einen Krankenhausaufenthalt übernimmt.

Notfall-Nummern & wichtige Adressen

Deutsche Botschaft

9 South Sathorn Road
Bangkok 10120

Tel: +66 (0) 2 287-9000
Fax: +66 (0) 2 287-1776

E-Mail: info@bangkok.diplo.de

Zur Website der Deutschen Botschaft

Österreichische Botschaft

Q House Lumpini Building, Unit 1801, 18th Floor
1 South Sathorn Road, Bangkok 10120

Tel: +66 (0) 2 105 6700
Fax: +66 (0) 2 401 6160

E-Mail: bangkok-ob@bmeia.gv.at

Zur Website der Botschaft von Österreich

Schweizer Botschaft

35 North Wireless Road
Bangkok 10330

Tel: +66 (0) 2 674 6900
Fax: +66 (0) 2 674 6901

E-Mail: ban.vertretung@eda.admin.ch

Zur Website der Schweizer Botschaft

Touristen Polizei Thailand

Tourist Police Division
999 Nong Prue Bangplee
Samut Prakan 10540

Tel: +66(0)2-134-0521

Zur Website der Touristen Polizei

Fundbüro des Flughafen Suvarnabhumi (Lost & Found)

Gepäckverfolgungscounter im 4. Stock der Ankunftshalle,
zwischen Gate 5 und 6

Tel: 0-2132-1880

E-Mail: baggage.services@airportthai.co.th

Immigration Behörde – Division 1

The Government Complex
Building B, 2 Floor, Counter D,
120 Moo 3, Chaengwattana Road
Thungsonghong Sub-District, Bangkok 10210

Tel: 02-2873101 bis 9
Fax: 02-287310110

Zur Website der Immigration

Wichtige Airlines

Thai Airways –  Zur Website

Bangkok Airways –  Zur Website

Air Asia –  Zur Website

Nok Air –  Zur Website

Beachten Sie diese Tipps rund um die Einreise, werden Sie einen rundum entspannten und unbeschwerten Urlaub in Thailand genießen können.
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