Einreise nach Thailand – Zollvorschriften und -bestimmungen
Seit 9/11 wird auch in Thailand die Einhaltung Zollbestimmungen strenger kontrolliert. Stichprobenmäßige Kontrollen von Koffern und Taschen sind also keine Seltenheit mehr. Damit Sie nicht direkt bei der Einreise eine böse Überraschung erleben, gilt es, die folgenden Vorschriften strengstens zu beachten.
1. Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Im Zeitalter von Online-Banking und bargeldlosem Zahlungsverkehr ist es zwar eher unwahrscheinlich, dass Reisende heute Ihre gesamte Urlaubskasse in bar bei der Einreise nach Thailand mit sich führen. Doch im sehr unwahrscheinlichen Fall, gelten die folgenden Bestimmungen: Ausländische Währungen dürfen nach Thailand in unbegrenzter Menge eingeführt werden, jedoch müssen Beträge über einem Wert von 20.000 Dollar deklariert werden. Dies könnte Reisende betreffen, die sich für eine längere Zeit in Thailand aufhalten möchten und hier vielleicht ein Konto eröffnen möchten.
Bei der Ausfuhr gilt ebenso eine unbegrenzte Summe, jedoch sind in diesem Fall Beträge über 50.000 Baht deklarierungspflichtig.
2. Das dürfen Sie keinesfalls einführen
Hier eine Auflistung der Dinge, die Sie bei der Einreise unter keinen Umständen im Gepäck haben sollten:
3. Einfuhrbeschränkte Waren, für die Sie eine Sondergenehmigung benötigen
4. Allgemeine Hinweise zur Einfuhr von Waren bei der Einreise
Da die Zollbeamten angewiesen sind, die Einfuhrbestimmungen äußerst streng zu kontrollieren, raten wir Ihnen, die oben genannten Vorschriften genau einzuhalten um sich Unannehmlichkeiten bei der Einreise zu ersparen. Die Einfuhr unangemeldeter oder verbotener Waren wird schwer geahndet. Das Gleiche gilt natürlich auch für Ihre Rückreise.
5. Zollvorschriften für die Ausfuhr
Für Ihre Rückreise gilt zu beachten, dass in Thailand grundsätzlich der Erwerb gefälschter Markenartikel verboten ist. Sowohl bei Ihrer Ausfuhr und auch bei der Einreise nach Deutschland werden Sie mit massiven Schwierigkeiten rechnen müssen, falls Sie dies missachten.
Das gleiche gilt für den Erwerb von gefälschten Antiquitäten oder Buddha-Figuren. Da Sie als wahrscheinlicher Laie auf diesem Gebiet sicher nicht den Unterschied zwischen gefälschten und echten Waren erkennen werden, raten wir Ihnen davon ab, derartige Anschaffungen zu tätigen. Für den Erwerb von echten Kunstobjekten benötigen Sie ohnehin die Erlaubnis des thailändischen Fine Art Departments. Für den Fall, dass Sie planen, Kunstobjekte in Thailand zu erwerben, sollten Sie sich vor Ihrer Einreise nach Thailand von der thailändischen Botschaft in Deutschland informieren lassen.
Vorsicht auch beim Kauf von Souvenirs geboten. Da Thailand das Washingtoner Artenschutzabkommen einhält, ist die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten, wie beispielsweise von Schlangen, Krokodilen oder Elefanten sowie von Elfenbein strengstens verboten. Achten Sie also darauf, dass Ihre gekauften Souvenirs nicht aus diesem Material bestehen. Wenn nicht auf thailändischer Seite, so bekommen Sie spätestens bei Ihrer Einreise nach Deutschland Probleme.
Für Tabak und Alkohol gelten bestimmte Freimengen. Diese sind ausschließlich für den privaten Gebrauch zu nutzen und gelten wie folgt. 250 Gramm Tabak oder 50 Zigarren. Als Alternative sind 200 Zigaretten bzw. 100 Zigarillos zur Ausfuhr erlaubt. Bei alkoholischen Getränken gilt, dass man zwei Liter schwachprozentige Spirituosen mit einem Alkoholgehalt unter 22% ausführen darf. Bei Getränke über diesem Wert ist die Einfuhr auf einen Liter beschränkt. Sie sollten auch wissen, dass thailändische Behörden Getränke von über 40% Alkoholgehalt unter Strafe stellen.
Bei Drogen hört der Spaß auf
Zu guter Letzt warnen wir alle Thailand Reisende eindringlich vor dem Kauf von Drogen in Thailand. Wer glaubt, Drogen nach Deutschland schmuggeln zu können, ist gefährlich auf dem Holzweg. Bei einer Kontrolle werden Sie unter Garantie auffliegen. Hier droht Ihnen ann eine langjährige Haftstrafe in einem thailändischen Hochsicherheitsgefängnis. Selbst bei überschaubaren Mengen erwartet Sie ein mindestens fünf Jahre langer Aufenthalt im sogenannten Bangkok Hilton Zuchthaus. Bei größeren Mengen sieht die thailändische Regierung sogar noch die Todesstrafe vor, die glücklicherweise in jüngster Zeit nur noch selten vollstreckt worden ist. Dennoch nehmen Sie sich bitte unseren Rat zu Herzen, damit es hinterher kein böses Erwachen gibt.
Woran Sie vor Ihrer Einreise außerdem denken sollten
Weil viele Urlauber ihre Pauschalreisen oder die Flugtickets oft schon lange vor Reiseantritt erwerben, um von günstigen Angeboten zu profitieren, empfiehlt sich der Abschluss eine Reiserücktrittsversicherung, um mögliche Risiken zu vermeiden. Weiterhin ist auch der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung überaus sinnvoll, die im Erstfall die ärztliche Versorgung oder einen Krankenhausaufenthalt übernimmt.
Notfall-Nummern & wichtige Adressen
Deutsche Botschaft
9 South Sathorn Road
Bangkok 10120
Tel: +66 (0) 2 287-9000
Fax: +66 (0) 2 287-1776
E-Mail: info@bangkok.diplo.de
Österreichische Botschaft
Q House Lumpini Building, Unit 1801, 18th Floor
1 South Sathorn Road, Bangkok 10120
Tel: +66 (0) 2 105 6700
Fax: +66 (0) 2 401 6160
E-Mail: bangkok-ob@bmeia.gv.at
Schweizer Botschaft
35 North Wireless Road
Bangkok 10330
Tel: +66 (0) 2 674 6900
Fax: +66 (0) 2 674 6901
E-Mail: ban.vertretung@eda.admin.ch
Touristen Polizei Thailand
Tourist Police Division
999 Nong Prue Bangplee
Samut Prakan 10540
Tel: +66(0)2-134-0521
Fundbüro des Flughafen Suvarnabhumi (Lost & Found)
Gepäckverfolgungscounter im 4. Stock der Ankunftshalle,
zwischen Gate 5 und 6
Tel: 0-2132-1880
E-Mail: baggage.services@airportthai.co.th
Immigration Behörde – Division 1
The Government Complex
Building B, 2 Floor, Counter D,
120 Moo 3, Chaengwattana Road
Thungsonghong Sub-District, Bangkok 10210
Tel: 02-2873101 bis 9
Fax: 02-287310110
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