24.07.2021 Verstärkte Screening-Maßnahmen für Inlandsreisen von und nach Phuket angekündigt

Mit Wirkung vom 25. Juli bis 2. August 2021 gelten neue Maßnahmen für Thais und in Thailand lebende Ausländer. Die Tourismusbehörde in Thailand (TAT), gibt die verschärften Einreisebestimmungen für Thais und in Thailand lebende Ausländer, von und nach Phuket bekannt. Die neueste Anordnung des Komitees für übertragbare Krankheiten von Phuket wird die bisherige Phuket Provincial Order Nr. 4021/2564 ersetzen.

Neue Regeln für Inlandsreisen von und nach Phuket

Die verschärften Maßnahmen, die vom 25. Juli bis zum 2. August 2021 in Kraft treten, verlangen von allen inländischen Ankünften auf Phuket den Nachweis:

  • Einen negativen RT-PCR Test oder Antigen Schnelltest, der nicht mehr als 72 Stunden vor Reiseantritt durchgeführt wurde
  • Impfnachweis, dass mindestens 14 Tage vor der Anreise nach Phuket 2 Dosen Sinovac oder Sinopharm, oder die erste Dosis AstraZeneca-, Pfizer-, Moderna- oder Johnson & Johnson-Impfstoff erhalten wurde.
  • Kinder unter 6 Jahren, die mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten reisen, sind von der Teilnahme am Test befreit.
  • Für Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren, die mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten reisen, sind diese Tests erforderlich.
  • Alle Reisenden müssen die Tracking-App „Mor Chana“ herunterladen und installieren und während des gesamten Aufenthaltes auf Phuket aktiviert lassen.
  • Alle Reisenden müssen in der Lage sein, die oben genannten Anforderungen den Beamten am Einreiseort nachweisen zu können.
  • Die Einreise nach Phuket auf dem Landweg über den Tha Chatchai Checkpoint ist in dem Zeitraum 23 Uhr bis 4 Uhr morgens nicht möglich.
  • Alle Reisenden müssen sich selbst auf Symptome überwachen und sich bei Unsicherheit an ein örtliches Krankenhaus wenden.

Phuket Provincial Order Nr. 4023/2564: COVID-19 Erlass auf Phuket, gültig bis 02.08.2021

Komplett geschlossen sein werden:

  • Alle Pubs, Bars, Karaoke und Unterhaltungsmöglichkeiten
  • alle Arten von Wettkampfstätten (Hahnenkämpfe, Fischkämpfe, Vogelrennen usw.).

Geöffnet mit Einschränkungen:

  • Kaufhäuser, Einkaufszentren dürfen bis 21.00 Uhr öffnen, aber Werbeveranstaltungen, sowie die Nutzung von Spielautomaten, Spielläden und Vergnügungsparks sind nicht erlaubt.
  • Convenience Stores dürfen von 04.00-23.00 Uhr öffnen.
  • Snooker-, Billard- und Poolhallen dürfen von 15.00 bis 21.00 Uhr geöffnet sein.
  • Computerspiel- und Online-Spieleshops dürfen bis 21.00 Uhr geöffnet sein.
  • Vergnügungsparks oder Wasserparks oder mobile Outdoor-Veranstaltungen dürfen von 08.00-20.00 Uhr geöffnet sein.

Nicht erlaubt:

  • Verkauf und/oder Konsum von Spirituosen oder alkoholischen Getränken in Geschäften, Cafés oder Restaurants nach 21.00 Uhr.
  • Trinken von Alkohol oder alkoholischen Getränken in öffentlichen Bereichen, Stränden, Parks, Spielplätzen, Straßen entlang von Kanälen, Straßen um Stauseen oder öffentlichen Wasserstraßen.
  • Versammlungen von mehr als 150 Personen.
  • Organisation von Partys, Karneval, Einweihung und großen Feiern außer traditionellen Zeremonien, die nicht verschoben werden können, wie Beerdigungszeremonien, Ordinationszeremonien, Hochzeitszeremonien, religiöse Tage oder Zeremonien

TAT möchte alle Touristen daran erinnern, die D-M-H-T-T-A-Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 fortzusetzen:

D – Distanzierung, M – Maskentragen, H – Händewaschen, T – Temperaturkontrolle, T – Tests auf COVID-19 und A – Tracking-App
.

Quelle: TAT News Room

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