27.10.2021 Thailand – Quarantänefreie Wiedereröffnung ab 01. November bestätigt

Thailand bestätigt Wiedereroeffnung ohne Quarantäne

Das thailändische Fremdenverkehrsamt (Tourism Authority of Thailand, TAT) bestätigte, dass Thailand ab dem 1. November 2021 vollständig geimpfte ausländische Besucher, einschließlich zurückkehrender Thais und ausländischer Einwohner, aus den zugelassenen Ländern/Gebieten ohne Quarantäneauflagen auf dem Luftweg in das Königreich einreisen können.

Der thailändische Premierminister, General Prayut Chan-o-cha, unterzeichnete die Einreiserichtlinien für die quarantänefreie Wiedereröffnung, die gestern Abend (21. Oktober 2021) im königlichen thailändischen Staatsanzeiger veröffentlicht wurden, zusammen mit zwei weiteren Ankündigungen über gelockerte COVID-19-Kontrollen in 17 thailändischen Reisezielen.

Test & GO: Quarantänefreie Einreisebestimmungen ab 1. November 2021.

  1. Flugreisen aus den zugelassenen Ländern/Territorien. Derzeit hat Thailand die quarantänefreie Einreise für Einreisende aus Australien, Österreich, Bahrain, Belgien, Bhutan, Brunei Darussalam, Bulgarien, Kambodscha, Kanada, Chile, China, Zypern, der Tschechischen Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Israel, Italien, Japan, Lettland, Litauen, Malaysia, Malta, den Niederlanden, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Katar, Saudi Arabien, Singapur, Slowenien, Südkorea, Spanien, Schweden, der Schweiz, den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Vereinigten Königreich, den USA und Hongkong genehmigt.
    • Sie müssen sich mindestens 21 Tage in den zugelassenen Ländern/Gebieten aufgehalten haben.
    • Für zurückkehrende Thais und ausländische Einwohner ist es nicht erforderlich, sich mindestens 21 Tage in einem zugelassenen Land/Gebiet aufzuhalten, solange sie von Thailand in das zugelassene Land/Gebiet reisen und innerhalb der letzten 21 Tage zurückkehren.
  2. Einen QR-Code für den Thailand Pass, der ab dem 1. November 2021 über die offizielle Webseite beantragt werden kann. Bis dahin kann ein Certificate of Entry (COE) über die Webseite des thailändischen Außenministeriums beantragt werden.
  3. Eine ärztliche Bescheinigung mit einem negativen RT-PCR-Laborergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden ist.
    1. Eine ärztliche Genesungsbescheinigung ist auch für diejenigen erforderlich, bei denen ein Laborbefund vorliegt, aus dem hervorgeht, dass sie sich innerhalb von 3 Monaten von COVID-19 erholt haben.
  4. Eine Versicherungspolice mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 US-Dollar, die die Kosten für die Behandlung und andere medizinische Ausgaben im Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion abdeckt, einschließlich stationärer Krankenhausaufenthalte während des gesamten Aufenthalts in Thailand. *Ausgenommen sind thailändische Staatsbürger, die Anspruch auf das nationale Krankenversicherungssystem haben.
  5. Eine Zahlungsbestätigung für mindestens eine Übernachtung bei der Ankunft in einer zugelassenen Quarantäneeinrichtung (Alternative Quarantäne – AQ, Organisationsquarantäne – OQ oder Alternative Krankenhausquarantäne – AHQ) oder einem SHA Plus-zertifizierten Hotel.
    • Die Vorauszahlung sollte sowohl die Unterkunft für eine Nacht als auch den erforderlichen RT-PCR COVID-19-Test und ein Antigen-Testkit (ATK) abdecken.
  6. Eine Impfbescheinigung (für vollständig Geimpfte).
    • Bei vollständig geimpften Personen ist eine Impfbescheinigung mit einem vom thailändischen Gesundheitsministerium (MoPH) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassenen Impfstoff mindestens 14 Tage vor dem Reisedatum vorzulegen.
    • Bei Personen, die sich von COVID-19 erholt haben, ist ein Nachweis über die Genesung innerhalb der letzten drei Monate und eine Impfbescheinigung mit mindestens einer Dosis des zugelassenen Impfstoffs mindestens 14 Tage vor dem Reisedatum erforderlich.
    • Reisende unter 12 Jahren, die in Begleitung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen, sind von dieser Impfpflicht befreit, müssen jedoch ein ärztliches Attest mit einem RT-PCR-Laborergebnis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass COVID-19 nicht nachgewiesen wurde, das spätestens 72 Stunden vor der Reise ausgestellt wurde.
  7. Unterziehen Sie sich bei der Ankunft am internationalen Flughafen Thailands der Einreisekontrolle (Gesundheitskontrolle und Einreiseverfahren) und legen Sie den Beamten alle erforderlichen Unterlagen vor.
  8. Dann fahren Sie direkt mit dem genehmigten Flughafentransfer zum vorher vereinbarten COVID-19-Testzentrum oder zur reservierten Unterkunft und unterziehen sich am Tag 0-1 dem erforderlichen RT-PCR COVID-19-Test.
    • Die Reisenden müssen die angegebene Warnanwendung (MorChana) herunterladen und installieren und dürfen nur in der Unterkunft auf das Testergebnis warten, das im Laufe des Tages vorliegen sollte.
  9. Wenn der Test auf COVID-19 negativ ist, können die Reisenden überall in Thailand reisen.
    • Jeder Reisende erhält ein ATK, das er bei der Buchung der Unterkunft im Voraus bezahlt hat.
    • Jeder Reisende, bei dem COVID-19-Symptome auftreten, muss sofort einen Test mit dem bereitgestellten ATK durchführen lassen. Wenn keine Symptome auftreten, müssen die Reisenden das mitgelieferte ATK für einen COVID-19-Selbsttest am 6. und 7. Tag verwenden und das Ergebnis dem Personal im Hotel oder in der Unterkunft vorlegen sowie das Ergebnis (sowohl nachgewiesen als auch nicht nachgewiesen) in der MorChana-App eintragen.
    • Das Hotel-/AQ-Personal muss den Reisenden empfehlen, sich mindestens 7 Tage lang selbst zu überwachen. Treten bei einem Reisenden COVID-19-Symptome auf, muss das Hotel-/AQ-Personal unverzüglich den für die Kontrolle übertragbarer Krankheiten zuständigen Beamten in seinem jeweiligen Gebiet benachrichtigen.
  10. Bei Reisen von Thailand in andere Länder wird den Reisenden empfohlen, die Richtlinien und Maßnahmen zu befolgen, die das jeweilige Zielland bekannt gibt.

Von der „Sandbox“ zur „Business & Leisure Ultimate Experiences“ (Blue) Zone

Thailand heißt auch weiterhin vollständig geimpfte Besucher aus Ländern, die nicht auf der Liste stehen, mit gelockerten Anforderungen willkommen.

Reisende können für ihren ersten obligatorischen 7-Nächte-Aufenthalt innerhalb des Zielgebiets aus den 17 blauen Zonen-Destinationen (statt derzeit 4 Sandbox“-Destinationen) wählen, bevor sie in andere Teile Thailands weiterreisen können.

  • Bangkok
  • Krabi
  • Chon Buri (Banglamung, Pattaya, Si Racha, Ko Si Chang und Sattahip – Na Jomtien und Bang Sarey)
  • Chiang Mai (Mueang, Doi Tao, Mae Rim, und Mae Taeng)
  • Trat (Ko Chang)
  • Buri Ram (Mueang)
  • Prachuap Khiri Khan (Hua Hin und Nong Kae)
  • Phang-Nga
  • Phetchaburi (Cha-Am)
  • Phuket
  • Ranong (Ko Phayam)
  • Rayong (Ko Samet)
  • Loei (Chiang Khan)
  • Samut Prakan (Flughafen Suvarnabhumi)
  • Surat Thani (Ko Samui, Ko Pha-ngan und Ko Tao)
  • Nong Khai (Mueang, Sangkhom, Si Chiang Mai und Tha Bo)
  • Udon Thani (Mueang, Ban Dung, Kumphawapi, Na Yung, Nong Han und Prachaksinlapakhom)
  • Die beiden erforderlichen COVID-19-Tests wurden dahingehend überarbeitet, dass für den ersten Test bei der Ankunft in Thailand die RT-PCR-Methode und für den zweiten Test, der etwa am sechsten bis siebten Tag durchgeführt wird, die ATK-Methode in den ausgewiesenen Testzentren verwendet wird.
  • Der erforderliche Krankenversicherungsschutz im Zusammenhang mit einer Infektion mit COVID-19 wird auf 50.000 US-Dollar (statt bisher 100.000 US-Dollar) reduziert.

Einreise nach Thailand im Rahmen des alternativen Quarantänesystems (AQ)

  • Die Quarantänezeit beträgt weiterhin 7 Tage für Reisende, die vollständig mit dem zugelassenen Impfstoff geimpft sind, 10 Tage für ungeimpfte oder teilweise geimpfte Flugreisende und 14 Tage für ungeimpfte oder teilweise geimpfte Landreisende. Sie werden jedoch mehr Aktivitäten im Hotel genießen können.
  • Die beiden erforderlichen COVID-19-Tests wurden dahingehend überarbeitet, dass für den ersten Test bei der Ankunft in Thailand die RT-PCR-Methode und für den zweiten Test, der um den achten bis neunten Tag herum stattfindet, die ATK-Methode in den ausgewiesenen Testzentren verwendet wird.
  • Der erforderliche Krankenversicherungsschutz im Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion wird auf 50.000 US-Dollar (statt bisher 100.000 US-Dollar) reduziert.

Quelle: TAT News Room

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